Info + Service

Übungsfahrten und Sonderfahrten:
• Überlandfahrten
• Autobahnfahrten
• Nacht-/Beleuchtungsfahrten

Unser Service: individuell und flexibel
Wir kommen Dir entgegen, wo immer es möglich ist!
Wir holen Dich ab und bringen Dich zurück.
Ob Arbeitsplatz, Schule oder sonstige Örtlichkeiten in der Region, Du sparst Dir Wege und Zeit.

Du hast die Wahl:
Deine Klasse – Dein Fahrlehrer – Dein Standort – Dein Fahrzeug

Unterlagen für den Fahrerlaubnisantrag:

Personalausweis oder Bestätigung des Einwohnermeldeamtes
Zur Fahrschulanmeldung ist ein Identitätsnachweis notwendig. Antragsteller unter 16 Jahren, die noch keinen Ausweis besitzen, benötigen eine Meldebestätigung, die man auf dem jeweils zuständigen Einwohnermeldeamt erhält.

1 biometrisches Passfoto
Seit 01.01.2009 kommen auch beim Führerschein biometrische Passfotos zur Anwendung. Diese Fotos neuen Typs werden nicht im Halbprofil, sondern frontal aufgenommen. Auf der Melde- und Führerscheinbehörde hängen Mustertafeln aus, die über die genauen Anforderungen Auskunft geben. Im Zweifelsfall solltest Du einen Fotografen dem Fotoautomaten vorziehen, da er meist weiß, wie ein amtlich anerkanntes Passfoto aussehen muss.

Sehtestbescheinigung
Die Sehtestbescheinigung erhältst Du bei jedem Augenarzt oder Optiker. Nach einer Reihe von Tests bescheinigt er Dir, ob Du in Zukunft beim Führen eines Kraftfahrzeuges eine Sehhilfe tragen musst oder nicht. Dies ist auch notwendig, wenn Du bereits Brillenträger bist. Dieser Test kostet ca. sechs Euro;.

Nachweis „Erste Hilfe Kurs“
Kursdauer: ca. 9 Stunden.
Ausbildungsziel: grundlegende Hilfemaßnahmen, welche Du als aktiver Verkehrsteilnehmer beherrschen solltest.
Prüfung: das Ablegen einer Prüfung ist nicht erforderlich.

Kopie eines evtl. vorhandenen Führerscheines

Anmeldegebühr der Fahrerlaubnisbehörde
Die Fahrerlaubnisbehörde bearbeitet Deinen Antrag und stellt Deinen Führerschein aus. Dafür verlangt sie eine Bearbeitungsgebühr, die Du entrichten musst, wenn Du Deine Unterlagen abgibst.